Profi-Tipps

DSGVO, mehrere Länder & rechtliche Fallstricke

Fortgeschrittene Hinweise für komplexe Impressum-Szenarien jenseits der Grundangaben.

Dein grundlegendes Impressum steht. Jetzt geht es um die Grauzonen: Fälle, in denen rechtliche Unklarheiten oder abmahnende Wettbewerber aus einer einfachen Pflichtangabe ein Haftungsrisiko machen.

Verknüpfe dein Impressum mit deiner Datenschutzerklärung

Das deutsche Recht verlangt beide Dokumente, aber Gerichte behandeln sie oft als Einheit. Stelle sicher:

  • Beide sind aus deinem Footer verlinkt
  • Das Impressum enthält diese Zeile: „Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: [Link]
  • Deine Datenschutzerklärung verweist unter „Verantwortlicher“ auf das Impressum

Warum? Wenn dich jemand wegen fehlender Angaben zur Datenverarbeitung verklagt, können Gerichte deine gesamte Seite als nicht-konform einstufen, wenn beide nicht aufeinander verweisen.

Mehrsprachige Seiten korrekt handhaben

Wenn deine Seite auf Englisch, Französisch und Deutsch ist:

  • Übersetze niemals nur das Impressum — es muss der Sprache des Inhalts auf der jeweiligen Seite entsprechen.
  • Erstelle separate Seiten: /de/impressum, /fr/impression, /en/imprint
  • Nutze hreflang-Tags zur Sprachsignalisierung:
<link rel="alternate" hreflang="de-de" href="https://deineseite.de/de/impressum"> <link rel="alternate" hreflang="en-us" href="https://deineseite.de/en/imprint">
Warnung: Ein deutschsprachiges Impressum auf einer englischen Seite ist ein Verstoß. Selbst wenn die Nutzer zweisprachig sind, verlangt das Gesetz eine sprachliche Übereinstimmung.

Brauchst du mehrere Impressen für Marken/Tochtergesellschaften?

Wenn du mehrere Marken besitzt (z.B. MarkeA.de und MarkeB.de), benötigt jede ihr eigenes Impressum — auch wenn sie einer GmbH gehören.

Ausnahme: Wenn beide Seiten identische Inhaberschaft, Kontaktdaten und Marke teilen, kannst du auf ein einziges Master-Impressum verlinken, mit diesem Hinweis:

„Diese Website wird betrieben durch [GmbH Name], deren Impressum unter [Link] eingesehen werden kann.“

Aber nur, wenn alle rechtlichen Einheiten klar im Master-Dokument aufgeführt sind.

Haftungsfallen vermeiden: Die Klausel „Verantwortliche Person“

Wenn du das Content-Management an einen Freelancer oder eine Agentur auslagerst, musst du diese als „Verantwortlicher für den Inhalt“ nennen — zusätzlich zu deinen Firmenangaben.

Beispiel:

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann [Adresse] Verantwortlich für den Inhalt der Website: Webdesign Agentur GmbH, Herr Thomas Weber [Adresse], Tel: +49...

Andernfalls kannst du für Inhalte haften, die dein Auftragnehmer veröffentlicht hat — auch wenn du sie nicht geschrieben hast.

DSGVO & Impressum: Was du offenlegen musst

Dein Impressum ist nicht die Datenschutzerklärung, aber nach Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO musst du den „Verantwortlichen“ (data controller) benennen — genau das leistet dein Impressum. Daher:

  • Name und Adresse in deinem Impressum müssen mit dem „Verantwortlichen“ in deiner Datenschutzerklärung übereinstimmen.
  • Wenn du einen Auftragsverarbeiter nutzt (z.B. Mailchimp), führe ihn separat unter „Datenverarbeitung“ in der Datenschutzerklärung auf — nicht hier.

Nicht übereinstimmende Namen = Risiko eines DSGVO-Verstoßes.

Internationale Zielgruppen: Brauchst du eine englische Version?

Nur wenn:

  • deine Seite überwiegend auf Englisch ist
  • du Kunden außerhalb der DACH-Region ansprichst (z.B. USA, UK)
  • du Zahlungen in USD/EUR von Nicht-EU-Nutzern akzeptierst

Wenn deine Seite auf Deutsch ist, aber globale Nutzer anspricht, halte das Impressum auf Deutsch. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich — Klarheit aber schon.

Profi-Tipp: Füge einen Hinweis hinzu: „Für internationale Kunden: Dieses Impressum gilt gemäß deutschem Recht.

„Legal-Template“-Abzocke vermeiden

Viele kostenlose Generatoren bieten „100 % rechtssichere“ Vorlagen mit versteckten Upsells. Vorsicht bei:

  • Vorlagen mit „Powered by X.com“ (unprofessionell)
  • Tools, die eine E-Mail-Anmeldung zum Download des Impressums verlangen
  • Seiten, die „Premium-Compliance-Pakete“ verkaufen — dein Impressum braucht keine Lizenz

Unser Tool liefert sauberes, werbefreies HTML ohne Tracking.

Was, wenn du außerhalb der EU sitzt?

Wenn du in der Schweiz oder Liechtenstein bist: Folge den lokalen Gesetzen (Schweizer UWG). Wenn du in den USA bist, aber an Deutsche verkaufst:

  • Dein Impressum muss § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, Nachfolger des TMG) entsprechen
  • Du brauchst KEINE deutsche Steuernummer, außer du bist umsatzsteuerlich registriert
  • Nutze deine Geschäftsadresse — auch wenn sie außerhalb Deutschlands liegt
Wichtig: Gib nicht „Deutschland“ als dein Land an, wenn du nicht physisch dort ansässig bist. Falschdarstellung kann Betrug sein.

Prüfe dein Impressum mit rechtlichen Tools

Nutze diese kostenlosen Prüf-Tools:

Füge deinen generierten Text ein. Wenn ein Feld als fehlend markiert wird, ignoriere es nicht — schon kleine Auslassungen haben zu Bußgeldern geführt.

Grundregel: Gehe nie davon aus, „es passt schon“

Deutschen Gerichten ist es gleich, ob ein Anbieter klein oder gerade erst gestartet ist. Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung.

Immer:

  • Aktualisiere dein Impressum, wenn sich etwas ändert
  • Verlinke es sichtbar im Footer (nicht im Rechts-Menü vergraben)
  • Bewahre eine PDF-Sicherung deiner finalen Version mit Zeitstempel auf

Ein sauberes Impressum ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der einfachste Schutz vor Abmahnungen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Im Zweifel einen Anwalt konsultieren.